Elektronische Rechnung
E-Rechnung
Seit dem 11. Januar 2024 ist die E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) in Kraft. Ab dem 1. April 2025 müssen alle Unternehmen, die Rechnungen an öffentliche Auftraggeber stellen, diese in elektronischer Form ausstellen (§ 3 ERechVORP). Ausgenommen von dieser Pflicht sind Kleinunternehmer gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG).
Elektronische Rechnungen an die Verbandsgemeinde Südeifel und ihre Ortsgemeinden müssen über den Zentralen Rechnungseingang Rheinland-Pfalz (ZRE) eingereicht werden.
Detaillierte Informationen zum ZRE für Rechnungssteller finden Sie hier:
https://e-rechnung.service.rlp.de/informationen-fuer-rechnungssteller
Wie reicht man Elektronische Rechnungen beim ZRE ein?
E-Rechnungen an die Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel und ihre Ortsgemeinden sind ausschließlich über die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Landes Rheinland-Pfalz (ZRE) einzureichen:
- über das E-Rechnungsportal Rheinland-Pfalz oder
- per E-Mail an zre-rlp@poststelle.rlp.de
Für die Einreichung ist eine vorherige Registrierung am Zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) erforderlich. Diese erfolgt über das „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) auf Basis eines bestehenden ELSTER-Benutzerkontos.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgenden Links:
Infos zur Registrierung
E-Rechnungsportal Rheinland-Pfalz
Einreichung E-Rechnung: Was ist zu beachten
FAQ für Rechnungssteller
Informationen zur Rechtsgrundlage der E-Rechnung
Zu den Nutzungsbedingungen
Leitweg-ID
Für die erfolgreiche Übermittlung und korrekte Zuordnung einer elektronischen Rechnung über den ZRE ist die Angabe der Leitweg-ID zwingend erforderlich.
Die Leitweg-ID für die Verbandsgemeinde Südeifel und ihre Ortsgemeinden lautet:
072325005000-001-69
Welche Formate werden akzeptiert?
Bevorzugt ist der Standard XRechnung in der jeweils aktuell gültigen Fassung zu verwenden.
ZUGFeRD in der aktuell gültigen Fassung, sofern diese den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN-16931), dem E-Rechnungsgesetz-RLP, der E-Rechnungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz und den Nutzungsbedingungen des Zentralen E-Rechnungseingang RLP entspricht.
Wichtig!
Wenn Sie die Rechnungen nicht in einem gültigen Dateiformat übersenden, wird der Vorgang vom ZRE abgewiesen und damit auch nicht an uns als Rechnungsempfänger weitergeleitet. Wenn das der Fall ist, werden Sie vom ZRE entsprechend informiert.