Wer die Unterlagen persönlich im Wahlamt abholen möchte, kann die Briefwahl noch bis Freitag, 21.02.2025, um 12:00 Uhr online beantragen.
Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 21.02.2025, um 15:00 Uhr direkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden. Die Ausstellung erfolgt am Verwaltungssitz Neuerburg, Zimmer 7, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg.
Nur im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten ermöglicht, kann der Antrag noch bis zum Wahlsonntag, 23.02.2025, um 15:00 Uhr beim Wahlamt gestellt werden.
Diese Frist gilt auch für Stimmberechtigte, die ohne ihr Verschulden nicht im Wählerverzeichnis eingetragen worden sind.
Versichert ein Stimmberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis Samstag, 22.02.2025, um 12:00 Uhr, noch ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.
Die Erteilung von Wahlscheinen für diese Fälle ist möglich:
- Samstag, 22.02.2025: 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
- Wahlsonntag, 23.02.2025: 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
- Telefonische Absprache erforderlich unter: (0 65 64) 69 18500
Nach Erhalt der Wahlunterlagen sollte die Briefwahl sofort ausgeübt und der Wahlbrief schnellstmöglich zurückgesendet werden. Alternativ kann der Wahlbrief auch direkt eingeworfen werden:
- Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel – Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg
- Verwaltungsstandort Irrel – Prümzurlayer Str. 2, 54666 Irrel
Wahlamt der Verbandsgemeinde Südeifel
Pestalozzistr. 7
54673 Neuerburg
Tel. 06564/69-11220